Petras Bootsverleih
„ Urlaub rund um die Seehafenstadt Emden“ Inhaberin
Petra Eiklenborg-Thobe
Wolthuser Straße 128
26725 Emden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmerkung
Die nachfolgenden AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages anerkennt der Mieter diese Bedingungen für sich und seine Mitreisenden.
1. Allgemeines
(1) Die Vermietung des Bootes erfolgt nur an Personen mit einem Mindestalter von 21 Jahren unter Vorlage eines Personaldokuments.
(2) Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Kinder und Nichtschwimmer ist das Tragen von Schwimmwesten Pflicht.
(3) Die Mindestanmietung beträgt 4 Stunden. – Preise siehe Liste –
Bei vorzeitiger Rückkehr des Mietbootes, kann der Mieter keine Rückforderung des Mietpreises verlangen.
Weder Havarie, Unfall oder Wetterbedingungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder Schadenersatz.
Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätiger Personen ist immer Folge zu leisten.
Die Boote und das Zubehör (siehe Protokoll) sind in einem einwandfreien Zustand.
Bei Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung im vollem Umfang.
Für Schäden an Dritten oder durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden.
Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt.
Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z.B. Mietausfälle durch Reparatur) haftbar gemacht werden.
Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenspflicht ausgenommen.
(4) Der Mieter verpflichtet sich, die Boote und auch das Zubehör sauber zurückzugeben, ansonsten wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben.
(5) Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
Der Konsum von Alkohol und Rauchwaren an Bord ist verboten.
(6) Eltern und Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für das Verhalten der Kinder und Mitreisenden und die Sicherheit der Personen verantwortlich (Tragen der Schwimmwesten, Einhaltung der Schifffahrtsregeln pp.)
Das Baden vom Boot erfolgt auf eigene Gefahr.(7) Für Verschmutzungen von Gewässer, Wiesen und Umwelt durch den Mieter und seiner Mitreisenden, ist dieser selbst verantwortlich und haftbar.
Abfälle und Müll müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
2. Buchung/ Reservierung / Stornierung
(1)
(2)
(3)
Die Buchung und Reservierung ist gemäß BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Annahme (Reservierung, schriftlich oder mündlich gegen Zahlung des Mietpreises und der Kaution) zustande.
Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Boote für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen.
Diese Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen, wenn besondere Umstände entgegenstehen.
Reservierte Boote sind, soweit nicht anders vereinbart, bis zur vereinbarten Uhrzeit des Reservierungstages abzuholen.
Erfolgt bis dahin keine Abholung, ohne dem Vermieter bekannte Hinderungsgründe, ist der Vermieter berechtigt, die Boote anderweitig zu vermieten.
Bei Nichtvermietung ist der Vermieter berechtigt, den vereinbarten Mietpreis einzubehalten.
3. Übernahme; Benutzung und Rückgabe der Boote
(1) Übernahme und Rückgabe erfolgen zu den vereinbarten Zeiten.
Vor Übernahme des Bootes erfolgt die Zahlung des vereinbarten Mietpreises und der Kaution, sowie die Aushändigung des Personalausweises als Sicherheit an den Vermieter. Weiter sind alle Formalitäten vor der Übergabe zu erledigen.
Der Mieter erhält anschließend ein vollständig ausgerüstetes und gereinigtes Boot.
Bei Rückgabe nimmt der Vermieter bzw. sein Vertreter eine Kontrolle des Bootes vor.
Der Vermieter ist berechtigt, jeden Schaden oder Verlust unbeschadet eines
weitergehenden Anspruchs, bis zu jeweiligen Höhe, die Kaution einzubehalten.
(2) Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, jeden Schaden und Verlust spätestens bei der Übergabe des Bootes dem Vermieter zu melden.
Wird das Boot nicht pünktlich zurückgegeben bzw. verschweigt der Mieter einen Schaden oder Verlust, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung bzw. durch die verspätete Kenntnis des Schadens oder Verlustes entsteht.
(3) Der Vermieter haftet nicht für die zeitliche Verzögerung, die dem Mieter entstehen und auch nicht für die Nichtdurchführbarkeit von Reiseplänen, sei es durch Maschinenschaden oder durch sonstige Defekte am Boot, durch Schaden an Wasserwegen, Brücken und Schleusen, durch Tiden und Ursachen der höheren Gewalt, es sei denn, die Schäden sind auf fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Handlungsbefugten zurückzuführen.
Der Vermieter behält sich vor, ohne Vorankündigung in Fahrgebieten dann Einschränkungen anzuordnen, wenn ungewöhnliche oder gefährliche Umstände dies erfordern.
Der Mieter hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Reduzierung des Mietpreises.
4. Kaution und HaftungEs wird generell keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.
Bei Bootübernahme ist dem Vermieter eine vereinbarte Kaution in Höhe und der Mietpreis zu übergeben.
Die Kaution dient der Abdeckung von Schäden, die aus Verschulden des Mieters am Boot entstehen bzw. der Mieter gegenüber Dritten zu vertreten hat.
Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter auch den Ersatz des über die Kaution hinausgehenden Schadens zu verlangen, wenn dieser fahrlässig bzw. vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Die Höhe der Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Mietobjekts mit seiner gesamten unbeschädigten Ausstattung retourniert.
5. Versicherung
Im Mietpreis ist eine Kaskoversicherung für das Boot eingeschlossen.
Im Fall von Havarien, Unfällen oder sonstigen Schaden, hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu verständigen und Verhaltensweisen abzuwarten.
Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf der Mieter bei einem Unfall weder Schuld noch Haftung gegenüber Dritten anerkennen, Reparaturen durchführen lassen oder sonstige Kosten veranlassen.
Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen nicht zu Minderung des Mietpreises oder zum Schadensersatz, außer es liegt ein auffälliger Fehler am Boot vor oder dem Vermieter trifft ein Fehler an dem Verschulden.
Es besteht kein Versicherungsschutz für den Mieter selbst oder seinen Mitreisenden, noch für an Bord mitgebrachte Sachen.
6. Berechtigte Bootführer
Das Boot darf nur von dem Mieter oder der im Vertrag benannten Person geführt werden. Bei einem Motorboot mit einem Motorantrieb von mehr als 5 PS ist ein Führerschein „Binnen“ erforderlich.
7. Beachtung der Schifffahrtsvorschriften
Der Mieter ist verpflichtet, sich über die Schifffahrtsvorschriften und andere Verordnungen zu informieren und diese einzuhalten.
8. Sonstiges
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit der Vermietungsbedingungen im Übrigen.
.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsbarkeit Emden.